Elektronisches Rezept (eRezept)

Bisher hat Ihre Arztpraxis das benötigte Rezept mit der Praxissoftware erstellt, dann ausgedruckt und Ihnen anschließend übergeben. Ab Januar 2024 soll dieser Weg - zunächst nur für verschreibungspflichtige Arzeimittel - durchgehend digitalisiert werden. Das eRezept ist also eine digitale Variante des bisherigen rosa Papierrezeptes.

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt schickt dafür das Rezept an eine zentrale Plattform. Dort wird es sicher in elektronischer Form gespeichert. In der von Ihnen ausgewählten Apotheke kann das eRezept mit der elektronischen Gesundheitskarte ausgelesen und eingelöst werden. Der Datenschutz wird durch verschlüsselte Übertragung und sichere Systeme gewährleistet. Die Apotheke prüft das eRezept und steht Ihnen wie bisher bei Fragen zu den Medikamenten zur Verfügung.

Sie können das eRezept auch mit der eRezept-App einlösen, in dem Fall muss die Apotheke nur den Rezeptcode in der App einscannen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website das-e-rezept-fuer-deutschland.de und im PDF Elektronisches Rezept - Der digitale Weg zum Arzneimittel (PDF, 60 KB).

Aber bitte beachten Sie: Bevor Sie das eRezept bestellen, ist es nötig, dass Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal eingelesen wurde!

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